Unser „Kleingedrucktes“
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Halligalli Kinderwelt Kelkheim.
Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen.
Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen und es hoffentlich nie erforderlich wird, Einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.
Eine Anmerkung vorweg:
Auswahl und Einbau der Spielgeräte im Halligalli erfolgte mit größtmöglicher Sorgfalt und unter dem Aspekt geringstmöglicher Verletzungsgefahr für die Kinder.
Die Gerätschaften verfügen ausnahmslos über Herstellerzertifikate bezüglich der Sicherheit oder sind TÜV-geprüft. Trotzdem lassen sich Verletzungen niemals ausschließen – wir zitieren auszugsweise und in sinngemäßer Zusammenfassung das Beiblatt 1 zur DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte“, Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren:
„… Sicherheitstechnische Festlegungen für Spielplatzgeräte sind so formuliert, dass eine 100%-ige Sicherheit auf Spielplätzen nicht ableitbar ist. Auf jeden Fall soll aber erreicht werden, dass Spielplatzgeräte so beschaffen und in den Spielablauf integriert sind, dass Kinder bestimmte Fähigkeiten trainieren können und dabei ein selbsicheres Verhalten als Lerneffekt erreicht wird. Spielabläufe sind übersichtlich zu gestalten und dienen dazu, das kindliche Eigenschutzverhalten zu fördern.
Spielplatzgeräte müssen so konstruiert und aufgestellt sein, dass der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und der eventuelle Verlust von Gliedmaßen vermieden werden. Als überschaubare Restrisiken werden Verletzungen in Kauf genommen, wie sie auch im Sport (Freizeitsport und Schulsport) eintreten können. In der Rechtsprechung ist der Begriff „sportlich-spielerisches Risiko“ geprägt worden. Die Risiken des Lebens müssen von Kinderen erlebbar, erlernbar und damit beherrschbar sein. Spiel mit Risiko ist deshalb lebensnotwendig. Zerrungen, Brüche, ja sogar Gehirnerschütterungen oder ähnliche Verletzungen gehören zu diesem Risiko…“
1. Allgemeine Regeln zur Anlagennutzung
Nachstehende Allgemeine Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung sämtlicher zum Halligalli gehörenden Spielflächen, Räumlichkeiten und Anlagen (Eingangs- und Rezeptionsbereich, Gastronomiefläche, Spielflächen, Toiletten und Wickelraum, Nebenfunktionsräume und Nebenanlagen).
Kinder und Eltern müssen sich möglicher Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Einrichtungen bewußt sein. Kindern ist der Besuch der Halligalli Kinderwelt nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson erlaubt.
Kinder, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit einer besonderen Erlaubnis der Eltern (ein entsprechendes Formular ist an der Rezeption oder als Download auf unserer Homepage erhältlich) das Halligalli auch alleine besuchen. Eine vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht durch die Halligalli Kinderwelt ist damit ebenso wenig verbunden, wie mit der Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung im Rahmen einer gesondert angebotenen Vereinbarung.
Der Spielbereich, sowie die einzelnen Spielgeräte dürfen ausschließlich in Socken und keinesfalls mit Schuhen oder Barfuß betreten werden. Rutschfeste „ABS-Socken“ werden empfohlen.
In allen Räumen der Halligalli Kinderwelt gilt striktes Rauchverbot. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht gestattet (Ausnahme: Geburtstagskuchen im Rahmen eines gebuchten Kindergeburtstages).
Bitte achten Sie zur Sicherheit aller Nutzer und auch Ihrer eigenen Kinder darauf, dass auf die Spielfläche weder eigenes Spielzeug, noch irgendwelche scharfen, spitzen oder in irgendeiner Weise gefährlichen Gegenstände mitgenommen werden.
Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden, sowie Personen die unter Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln stehen, ist der Zutritt zur Halligalli Kinderwelt nicht gestattet.
Das Mitbringen von Tieren in die Spielwelt ist grundsätzlich untersagt.
Sämtliche Einrichtungen der Anlage sind schonend zu behandeln, das eigene Verhalten ist auf die geringstmögliche Störung der andern Anlagennutzer auszulegen.
2. Buchungen und Mietpreise
Zur Nutzung der Halligalli-Einrichtungen ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der vom Betreiber angebotenen Regelungen eine Eintrittsgebühr entrichtet bzw. eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.
Die verbindlichen Preise ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten und dem Aushang.
Der vereinbarte Eintrittspreis ist vor der Nutzung der Einrichtung in voller Höhe zu entrichten, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
Eine Rückerstattung vorausgezahlter Beträge im Rahmen von Jahreskarten oder Mitgliedschaften, sowie Veranstaltungspauschalen ist nicht möglich – es sei denn, dem Betreiber ist das Erbringen der jeweiligen Gegenleistung nicht möglich. Aus der Nichtverfügbarkeit einzelner Spielgeräte können keine Eintrittsminderungen abgeleitet werden.
3. Öffnungszeiten
Die generellen Öffnungszeiten der Halligalli Kinderwelt und deren Einschränkungen entnehmen Sie bitte der Homepage, dem jeweiligen Aushang oder dem ausliegenden Infomaterial.
4. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich die Eigentümer, die Betreiber, dessen Bevollmächtigte und zugehöriges Personal aus; deren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
5. Haftung
Unsere Haftung für Sachschäden unserer Gäste wird auf die Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Mitarbeitern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Keine Haftung besteht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Spieleinrichtungen oder durch andere Besucher entstehen. Ebenfalls haften wir nicht für Fälle höherer Gewalt oder für Mängel, die auch unter Zugrundelegen der üblichen Sorgfaltspflicht von uns sofort als Mangel erkannt werden. Eine unmittelbare Haftung der Mitarbeiter der Halligalli Kinderwelt gegenüber einzelnen Nutzern ist ausgeschlossen.
Für Verluste von Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Liegengebliebene Gegenstände oder sonstige Fundsachen verpflichten uns nicht zur Verwahrung. Sofern Sie irgendwelche Mängel feststellen, bitten wir Sie, uns diese umgehend mitzuteilen. Haben Sie selbst Schäden verursacht, sind Sie verpflichtet, uns davon unverzüglich Mitteilung zu machen.
6. Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Rückzahlung des jeweils gültigen Eintrittspreises oder eines eventuellen Vorauszahlungsbeitrags sowie weitergehend Hausverbot verfügen.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtung der Vertragspartner ist – vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen – das für den Standort der Halligalli Kinderwelt, sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Fassung vom August 2011, zum heutigen Tage unverändert aktuell.
KIPA GmbH & Co. KG