Warum ist es nicht erlaubt Speisen & Getränke mitzubringen?
Im Interesse der Besucher, die unsere Arbeit und die Investition der Halligalli Kinderwelt honorieren und im Interesse der Gleichheit aller Gäste, bitten wir, eigene Speisen und Getränke draußen zu lassen. Die Halligalli Kinderwelt ist unternehmensspezifisch formiert als Familiengastronomie und wird daher nicht erlauben, dass in einem gastronomischen Betrieb mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt werden!
Mit der Entscheidung zum Besuch der Halligalli Kinderwelt betreten Ihr ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die notwendigen Investitionen sind ohne öffentliche Zuschüsse erbracht worden. Mit diesem Betrieb sind insgesamt 12 Arbeitsplätze verbunden.
Ihnen wird auf über 1.500m² ein Spielpark für sicheres, innovatives Spielen, Klettern und ungestörtes Toben geboten. Unser Restaurant bietet eine reichhaltige Auswahl an Speisen und Getränken zu einem angemessenen, und im Vergleich zu anderen gastronomischen Betrieben im Haus, erschwinglichen Preis-Leistungsverhältnis.
Mit dem Eintritt werden die Geschäftsbedingungen ausdrücklich angenommen. Das Mitbringen und Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke aller Art ist darin untersagt! Bereits am Eingang weisen wir darauf hin.
Taschen und Rucksäcke und sonstige Behältnisse bitten wir, wie schon im Vorfeld erwähnt draußen bzw. im PKW zu lassen. Solltet Ihr uns ohne PKW besuchen, stehen kostenfreie, verschließbare Fächer zur Verfügung. Auf Verlangen können Taschenkontrollen durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot ausgesprochen – ohne Wertausgleich!
Mit der Halligalli Kinderwelt bieten wir Euch und Euren Kindern eine interessante und umfassende Leistung. Das Unternehmen ist daher auf den Eintrittserlös und den Gastronomiebetrieb zur Deckung der Kosten angewiesen.
Das Halligalli Team wünscht Euch einen angenehmen Aufenthalt und Euren Kindern viel Spaß beim Toben.